Raumüberlassung
„Die Einrichtung erbringt im Auftrag der Landeshauptstadt München Leistungen nach §11 SGB VIII. Gemäß der Leistungsbeschreibung der Einrichtung gehört dazu auch das Angebot von Raumnutzungen für die Bürgerinnen und Bürger des Sozialraums. Für diese Raumnutzungen werden je nach Art und Umfang Unkostenbeiträge erhoben, die ein Ausgleich für den entstehenden Aufwand sind.“ (Kreisjugendring München-Stadt)
Wer feiern will, aber keinen Platz dafür hat - wir haben die nötigen Räume! Ob für Partys oder für Gruppen, die einfach nur einen Platz zum Treffen brauchen
- wir bieten für unterschiedlichste Bedürfnisse beste Voraussetzungen.
Sie können das Erdgeschoss unseres kleinen Häuschen nutzen (Disco-Raum und Küche, zwei Toiletten, Gang, ca. 60 qm). Selbst für Theken- und Küchenausstattung zur Bewirtung und Verpflegung ist gesorgt, und die Musikanlage kann zur privaten Disco selbstverständlich auch mitbenutzt werden.
Gästeanzahl: Maximale Personenanzahl: 35
Nutzungszeiten: Grundsätzlich sind unsere Räume Samstag 19:30 Uhr bis 04:00 Uhr, inkl. Reinigungszeitfenster am Sonntag 12-16 Uhr zu nutzen.
Raumüberlassung Samstag:
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220 Euro Unkostenbeitrag (inkl. Umsatzsteuer), Kaution 300 Euro (ACHTUNG: keine Nutzung der Außenflächen möglich!)
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